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   BFH, 20.10.1988 - IX R 244/84   

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https://dejure.org/1988,6961
BFH, 20.10.1988 - IX R 244/84 (https://dejure.org/1988,6961)
BFH, Entscheidung vom 20.10.1988 - IX R 244/84 (https://dejure.org/1988,6961)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 1988 - IX R 244/84 (https://dejure.org/1988,6961)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.04.1987 - IX R 7/83

    Sportverein - Mitgliedsbeiträge - Spenden - Mißbrauch

    Auszug aus BFH, 20.10.1988 - IX R 244/84
    Die verletzte Rechtsnorm ist nicht bezeichnet, wobei hierzu nicht die Angabe eines Paragraphen ausgereicht hätte; vielmehr muß sich der Revisionskläger zumindest kurz und unter Prüfung seines eigenen Standpunkts mit der Begründung des angefochtenen Urteils auseinandersetzen (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Senats vom 28. April 1987 IX R 7/83, BFHE 150, 406, BStBl II 1987, 814, mit weiteren Hinweisen).
  • BFH, 26.11.1976 - III R 125/74

    Nachholen einer versäumten Rechtshandlung - Wegfall des Hindernisses -

    Auszug aus BFH, 20.10.1988 - IX R 244/84
    Wiedereinsetzung von Amts wegen (§ 56 Abs. 2 Satz 4 FGO) kann jedoch nicht gewährt werden, weil die Tatsachen zur Begründung der Wiedereinsetzung nicht gerichtsbekannt waren (vgl. BFH- Urteil vom 26. November 1976 III R 125/74, BFHE 121, 15, BStBl II 1977, 246).
  • BGH, 20.11.1986 - VII ZB 5/86

    Wiedereinsetzungsfrist - Berufung - Berufungseinlegung - Telefonisch -

    Auszug aus BFH, 20.10.1988 - IX R 244/84
    Das Hindernis ist an dem Tag weggefallen, an dem der Prozeßbevollmächtigte des Klägers die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist erkannte oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können (BFH-Beschluß vom 30. Juni 1967 VI R 248/66, BfHE 89, 330, BStBl III 1967, 613; Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 20. November 1986 VII ZB 5/86, Versicherungsrecht 1987, 560, zu dem § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO entsprechenden § 234 Abs. 1 und 2 ZPO).
  • BFH, 30.06.1967 - VI R 248/66

    Verletzung der Sorgfaltspflicht durch einen Steuerberater

    Auszug aus BFH, 20.10.1988 - IX R 244/84
    Das Hindernis ist an dem Tag weggefallen, an dem der Prozeßbevollmächtigte des Klägers die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist erkannte oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können (BFH-Beschluß vom 30. Juni 1967 VI R 248/66, BfHE 89, 330, BStBl III 1967, 613; Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 20. November 1986 VII ZB 5/86, Versicherungsrecht 1987, 560, zu dem § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO entsprechenden § 234 Abs. 1 und 2 ZPO).
  • BFH, 29.10.1999 - VI R 36/99

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Das Hindernis ist an dem Tag weggefallen, an dem der Prozeßbevollmächtigte die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist erkannte oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluß vom 20. Oktober 1988 IX R 244/84, BFH/NV 1989, 512).

    Dies war im Streitfall spätestens der Tag, an dem der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin das Begleitschreiben aufsetzte, mit dem er die Originalvollmacht an den BFH übersandt hat, d.h. am 29. April 1999; denn zu diesem Zeitpunkt mußte der Prozeßbevollmächtigte die Handakten einsehen (vgl. den vorgenannten BFH-Beschluß in BFH/NV 1989, 512).

  • BFH, 24.06.2002 - X B 190/01

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung

    a) Das Hindernis ist an dem Tag weggefallen, an dem der Prozessbevollmächtigte die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist erkannte oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 20. Oktober 1988 IX R 244/84, BFH/NV 1989, 512).
  • BFH, 30.08.2002 - III B 62/01

    Wiedereinsetzung, Fristbeginn

    Denn der Berufsträger ist verpflichtet, den Fristablauf eigenverantwortlich zu kontrollieren, wenn und sobald ihm eine Fristsache zur Vorbereitung einer fristgebundenen Handlung vorgelegt wird (st. Rspr., BFH-Beschlüsse vom 20. Oktober 1988 IX R 244/84, BFH/NV 1989, 512; vom 25. Mai 1988 IV R 98/87, BFH/NV 1989, 786; vom 8. April 1992 II R 73/91, BFH/NV 1992, 829, m.w.N.; vom 29. Oktober 1999 VI R 36/99, BFH/NV 2000, 470; vom 7. März 2002 VI B 164/01, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 14.03.2003 - III B 157/02

    NZB; Wiedereinsetzung; Beschwerdebegründungsfrist

    Denn der Berufsträger ist verpflichtet, den Fristablauf eigenverantwortlich zu kontrollieren, wenn und sobald ihm eine Fristsache zur Vorbereitung einer fristgebundenen Handlung vorgelegt wird (st. Rspr., BFH-Beschlüsse vom 20. Oktober 1988 IX R 244/84, BFH/NV 1989, 512; vom 25. Mai 1988 IV R 98/87, BFH/NV 1989, 786; vom 8. April 1992 II R 73/91, BFH/NV 1992, 829, m.w.N.; vom 29. Oktober 1999 VI R 36/99, BFH/NV 2000, 470).
  • BFH, 22.07.1997 - III R 9/97

    Voraussetzung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

    Hat der Beteiligte einen Prozeßbevollmächtigten bestellt, kommt es für die Einhaltung der Wiedereinsetzungsfrist auf dessen Kenntnis bzw. Kennenmüssen an (vgl. BFH-Beschluß vom 20. Oktober 1988 IX R 244/84, BFH/NV 1989, 512; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Anm. 41).
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